Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Teilnahme an der ACHEMA 2024. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
ACHEMA 2024
10. - 14. Juni 2024
ACHEMA 2027
14. - 18. Juni 2027
Ab Herbst 2025 können sich Aussteller für die ACHEMA 2027 hier online registrieren. Alternativ können dort auch die Anmeldeformulare als pdf heruntergeladen werden.
Es gibt keinen Anmeldeschluss, Flächen werden vermietet solange verfügbar.
Ja, 12 m²
Nach Zahlungseingang des 1. Teilbetrages werden sukzessive Angebote an Aussteller verschickt, abhängig von Anmeldedatum und Anzahl der Teilnahmen sowie ausstellungstechnischen Kriterien.
Nach der Standzuteilung und Zahlung des 1. Teilbetrages.
Jeder Aussteller erhält ein Angebot mit einem Standvorschlag. Ein Standwunsch kann direkt bei der Anmeldung angegeben werden.
Ja, bis zum 31.01.2023.
Bei einem Rücktritt zwischen dem 01.02.2023 und dem 31.08.2023 wird der 1. Teilbetrag der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben. Bei einem Rücktritt zwischen dem 01.09.2023 und dem 10.03.2024 werden 50% der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben. Bei einem Rücktritt ab dem 11.03.2024 werden 100% der vereinbarten Entgelte als Schadensersatz erhoben.
Bei Rücktritt von angemeldeten Mitausstellern, nach Versand der Rechnung über die Teilnahmegebühr für Mitaussteller, verfällt diese.
1. TB = 92,- Euro pro angemeldete m², direkt nach der Anmeldung
2. TB = 65 % des Restbetrags des kompletten Ausstellerbeitrags, frühestens zum 15.09.2023
3. TB = 35 % des Restbetrags des kompletten Ausstellerbeitrags, frühestens zum 15.02.2024
Ja. MasterCard, VISA, AMEX und Diners werden akzeptiert.
Mitaussteller können hier angemeldet werden.
1.060,- Euro zzgl. Besucherpauschale 90,- Euro und Medienpauschale 320,- Euro. Bei einem Rücktritt verfällt die Mitausstellergebühr.
Zwei Ausstellerkarten.
Ja. Tochterfirmen müssen als Mitaussteller angemeldet werden. Sie erscheinen so mit ihrem Firmennamen, ihren Kontaktdaten und ihren Produkten auch in den offiziellen ACHEMA-Publikationen.
Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.
Die thematische Hallenbelegung folgt der Stuktur der Ausstellungsgruppen der ACHEMA 2024. Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier den den Hallenplan mit den Ausstellungsgruppen.
Bürger aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um die ACHEMA zu besuchen oder auf der ACHEMA auszustellen, benötigen ein Geschäftsreisevisum. Wir können Sie dabei unterstützen und Ihnen ein personalisiertes Visa-Einladungsschreiben ausstellen.
Anfahrt über die A5, am Westkreuz Frankfurt auf die A648 Richtung Frankfurt Messe. Es besteht eine unmittelbare Zufahrt von der Autobahnabfahrt Frankfurt West (Zufahrt ohne Umweltplakette möglich) zum Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände.
Anfahrt von der Innenstadt über die Theodor-Heuss-Allee zum Katharinen-Kreisel (nur mit grüner Umweltplakette).
Vom Rebstockgelände fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der S-Bahn (Abfahrt von Frankfurt Hbf, tief, Gleis 104, bis Haltestelle "Messe Frankfurt"):
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der Straßenbahn (Abfahrt vor dem Hauptausgang des Bahnhofs, bis Haltestelle "Festhalle/Messe"):
Fußweg vom Hauptbahnhof zum Ausstellungsgelände ca. 15 Minuten.
Informationen zu Bahnverbindungen
Informationen zum öffentlichen Nahverkehr
Die schnellsten Verbindungen vom Flughafen zum Messegelände Frankfurt sind:
1. Mit den S-Bahn Linien S8 und S9 vom Regionalbahnhof zum Hauptbahnhof in ca. 10 Minuten.
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der S-Bahn (Abfahrt von Frankfurt Hbf, tief, Gleis 104, bis Haltestelle "Messe Frankfurt"):
Vom Hauptbahnhof Frankfurt zum Ausstellungsgelände mit der Straßenbahn (Abfahrt vor dem Hauptausgang des Bahnhofs, bis Haltestelle "Festhalle/Messe"):
2. Mit dem Flughafen-Express-Bus (vom Flughafen Terminal 1 - Ankunftsebene, Haltestelle Charterbusspur - über Terminal 2 - Haltestelle im Bereich Ausgang E - zum Messegelände - Eingang Portalhaus Halle 11 - und zurück.)
Der Einzelfahrpreis beträgt € 7,50.
Bitte bestellen Sie Ihre Parkplätze im ACHEMA Ausstellerportal .
Ja, Ausstellerparkplätze sind kostenpflichtig. Die genauen Preise sehen Sie im ACHEMA Ausstellerportal.
Wählen Sie bitte zwischen Parkplätzen auf dem Messegelände und Parkplätzen im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände. Auf dem Messegelände wird in jedem Fall eine standnahe Zuteilung der Parkplätze angestrebt.
Vom Rebstockgelände fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).
Bestellen Sie so viele Parkplätze wie nötig. Bei Parkplatzbestellungen soll jeder Aussteller zumindest einen Parkplatz im Messegelände erhalten. Daher kann es vorkommen, dass Ihnen auch Parkplätze im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände zugewiesen werden.
Nein, Parkscheine gelten nur für die Laufzeit der ACHEMA 2024, d.h. vom 10.06. – 14.06.2024.
Ja, Mitaussteller können Parkplätze im Messeparkhaus auf dem Rebstockgelände bestellen. Von dort fährt etwa alle 5 – 10 Minuten ein kostenfreier Pendelbus zum Messegelände (voraussichtlich zu den Eingängen Galleria, Portalhaus Halle 11 und Halle 3).
Der Versand der Parkscheine erfolgt ca. 4 – 6 Wochen vor der ACHEMA 2024 per E-Mail zusammen mit der Rechnung. Für jeden Parkschein gibt es einen Link zum Download. Der Firmenname steht auf dem Parkschein. Der Parkschein enthält ein QR-Code der bei der Einfahrt gescannt wird.
Personalisieren Sie Ihre Ausstellerkarten bequem im ACHEMA Ausstellerportal und drucken Sie diese dann aus. Ausstellerausweise berechtigen zum Betreten des Messegeländes während der Auf- und Abbauzeiten sowie der Zeit der Veranstaltung. Sie sind personalisiert und nicht übertragbar.
Für die ersten 10m² zwei Karten, für alle weiteren angefangenen 10m² je eine Karte.
Beispiel: 31m² = fünf Karten
Zwei Ausstellerkarten.
Personalisierte Ausstellerausweise können in der Zeit vom 10.06. – 14.06.2024 für die kostenlose Fahrt zur Messe und zurück mit den öffentlichen Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) innerhalb des gesamten Tarifgebietes (Informationen unter www.rmv.de) genutzt werden.
Die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des RMV ist nur für die Person möglich, auf deren Name der Ausstellerausweis personalisiert wurde und nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Für die kostenfreie Nutzung des RMV muss der Ausstellerausweis in gedruckter Form vorliegen.
Bitte besuchen Sie die Website der Messe Frankfurt zu barrierefreien Begegnungen.
Bitte wenden Sie sich mit Reservierungsanfragen direkt an die
Tourismus+Congress GmbH, Frankfurt am Main, Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main, Telefon: +49 69 24 74 55 - 400, E-Mail: info[at]infofrankfurt.de, Internet: http://www.frankfurt-tourismus.de
Katalog ACHEMA 2024
Alle genannten Werbeoptionen können Sie über das ACHEMA Ausstellerportal bestellen.
Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können als Neuentwicklungen innerhalb der bebilderten Produktvorstellungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.
Neben den verschiedenen Möglichkeiten zur Werbung für Ihre Marke und Ihre Produkte auf der ACHEMA Website , innerhalb der mobilen ACHEMA App und im gedruckten ACHEMA-Katalog können Sie Ihr Unternehmen als Innovationspartner der ACHEMA präsentieren. Die ACHEMA Innovationsthemen liefern jeweils einen attraktiven und passenden Rahmen für Ihre Botschaften, und unsere Partnerpakete sorgen für optimale Sichtbarkeit und Reichweite. Mehr zur Innovationspartnerschaft.
Neuentwicklungen erscheinen auf ACHEMA online im Kontext der Produktpräsentationen in Text und Bild. Der Besucher kann über die zentrale Suchfunktion der Website gezielt nach Neuheiten innerhalb des umfassenden Informationsangebots recherchieren, Journalisten erhalten so einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Beiträge zu Neuentwicklungen können Sie als Aussteller bequem über das ACHEMA Ausstellerportal einreichen (siehe Medienpaket, Produktinformation).
Informationen zu attraktiven Werbemöglichkeiten, von der Wandvitrine, Diapostern, Leuchtsäulen, ePostern bis hin zu Megapostern finden Sie im ACHEMA Ausstellerportal.
Programme und Plakate zur ACHEMA 2024 können, solange verfügbar, kostenfrei angefordert werden. Weitere Werbematerialien können über das ACHEMA Ausstellerportal bestellt werden.
Eine Übersicht der offiziell autorisierten Publikationen unserer Medienpartner sowie nähere Informationen zu Ihren Ansprechpartnern finden Sie hier.
Das Logo steht unter Downloads als jpg-Datei kostenfrei zur Verfügung.
Für die Medienpauschale erhält jeder Aussteller einen aussagefähigen Eintrag in die ACHEMA Publikationen (Medienpaket). Das Medienpaket umfasst:
Die Medienpauschale in Höhe von € 495,- wird jedem Aussteller automatisch berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 320,-.
Der Katalog ACHEMA 2024, die ACHEMA online Website und die ACHEMA App sind die zentralen und offiziellen Medien der ACHEMA 2024. Darüber hinaus werden Informationen über Ihr Unternehmen an den Auskunftsterminals auf dem Ausstellungsgelände für jeden Besucher verfügbar sein. Damit sind eine größtmögliche Verbreitung Ihrer Informationen und die gezielte Kontaktaufnahme interessierter Fachbesucher sichergestellt.
Ja, jedem Aussteller wird für die Veröffentlichung eines aussagefähigen Eintrags in den Katalog ACHEMA 2024, in der App und auf ACHEMA online eine Medienpauschale in Höhe von € 495,- berechnet. Für Mitaussteller beträgt die Medienpauschale € 320,-.
Neuentwicklungen erscheinen auf ACHEMA online im Kontext der Produktpräsentationen in Text und Bild. Der Besucher kann über die zentrale Suchfunktion der Website gezielt nach Neuheiten innerhalb des umfassenden Informationsangebots recherchieren, Journalisten erhalten so einen schnellen Überblick für ihre Berichterstattung in der Tages- und Fachpresse. Beiträge zu Neuentwicklungen können Sie als Aussteller bequem über das ACHEMA Ausstellerportal einreichen (siehe Medienpaket, Produktinformation).
Es können Banner in unterschiedlicher Größe und Platzierung geschaltet werden. Eingetragene Marken (Produktmarken) werden ergänzend zu Ihren Firmeninformationen veröffentlicht. Auf der ACHEMA präsentierte Neuheiten können als Neuentwicklungen innerhalb der bebilderten Produktvorstellungen publiziert werden und somit auf das Standangebot aufmerksam machen.
Ja. Als Mitaussteller können Sie alle Eintragungen in den ACHEMA-Publikationen zu gleichen Konditionen vornehmen wie ein Hauptaussteller.
In Anlehnung an die Standfläche wird ein freiwilliger Forschungsbeitrag von € 6,50/m² erbeten, der nach der ACHEMA 2024 ohne jeden Abzug an die Max-Buchner-Forschungsstiftung abgeführt wird, welche die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in Arbeitsgebieten, die dem Ausstellerprofil der ACHEMA zuzurechnen sind, betreibt. Über den tatsächlich gespendeten Betrag erhält der Aussteller eine Spendenbescheinigung.
Es gelten die Informationen aus den Technischen Richtlinien, 1.2 Öffnungszeiten sowie aus den „Verkehrsregelungen“ und dem „Leitfaden Check-In“, die im ACHEMA Ausstellerportal unter Verkehrsmanagement, siehe Shop, Dienstleistungen, zur Verfügung stehen.
Die Verkehrsregelungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Eigene Gabelstapler dürfen aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden. Gabelstapler können beim Logistikservice der Messe Frankfurt bestellt werden (Zugang über das ACHEMA Ausstellerportal der ACHEMA, siehe Dienstleistungen, Logistik).
Elektrogabelhubwagen dürfen für Be- und Entladearbeiten aus Sicherheitsgründen nicht eingesetzt werden. Sie dürfen zum ebenerdigen Transport von Waren innerhalb und außerhalb der Messehallen benutzt werden.
Während des Auf- und Abbaus (mit Ausnahme des 14.06.2024) müssen alle Fahrzeuge über den Check-In angemeldet werden (auch online möglich). Detaillierte Angaben finden Sie im „Leitfaden Check-In“, der Ihnen im ACHEMA Ausstellerportal unter Verkehrsmanagement, siehe Shop, Dienstleistungen, zur Verfügung steht.
Siehe, § 10 ArbZG Arbeitszeitgesetz.
Die Mindestbauhöhe beträgt 2,50 m. Die maximale Standbauhöhe ist hallenspezifisch unterschiedlich und kann je nach Halle max. 8,00 m betragen. Für Stände bis zu 30 m² ist die max. Standbauhöhe 4,00 m. Abhängungen können ggf. höher sein. Die Details finden Sie in den Technischen Datenblättern.
Für Standbauten wie sichtbare Standdecken, sichtbare Rückseiten der Standwände oder für Werbeträger, Logos etc., die höher als die eigenen Standbegrenzungswände sind, etc. gelten besondere Bestimmungen wie in den Technische Richtlinien, 4. Standbaubestimmungen, angegeben.
Zweigeschossige Bauweise ist in einigen Hallenebenen erlaubt, siehe Technische Datenblätter.
Folgende Stände sind genehmigungspflichtig:
- alle Stände, die eine Grundfläche von mehr als 100 m² haben
- alle Stände, mit einer Bauhöhe von mehr als 4,00 m
- alle Stände, die Sonderkonstruktionen enthalten
Darüber hinaus sind alle anderen Standbauten, mobile Stände, Bauten im Freigelände, Fliegende Bauten, 2-geschossige Stände und Sonderbauten genehmigungs- und abnahmepflichtig.
In den Technischen Richtlinien finden Sie die Bestimmungen für diese Stände.
Das Factsheet Standbaugenehmigung sowie die Factsheets zu Exponaten finden Sie im Downloadbereich. Hinweise auf die anfallenden Kosten für die Bereiche Statik und Brandschutz sind aufgeführt.
Den Standplan zur Genehmigung sowie alle dazugehörigen Unterlagen können Sie im ACHEMA Ausstellerportal, siehe Rund um den Stand, hochladen.
Der Hauptaussteller und evtl. eingerichtete Unteraccounts erhalten den Standplan nach der Zuteilung über das ACHEMA Ausstellerportal, siehe MyDocuments.
Den Standplan zur Genehmigung sowie alle dazugehörigen Unterlagen können Sie oder Ihr Standbauer/Ihre Agentur (mittels Unteraccount) im ACHEMA Ausstellerportal, siehe Rund um den Stand, hochladen.
Das Factsheet Standbaugenehmigung sowie die Factsheets zu Exponaten finden Sie im Downloadbereich. Hinweise auf die anfallenden Kosten für die Bereiche Statik und Brandschutz sind aufgeführt.
Die Hallenstützen entnehmen Sie Ihrem Standplan (s. Legende des jeweiligen Plans). Sie sind bis zu einer Höhe von 3,00 m mit einer weiß beschichteten Spanplatte verkleidet (Ausnahmen: Halle 4.0 - Höhe der Verkleidung 7.00 m, Hallen 3, 5.0, 11.0 und 12 haben keine Verkleidung). Die Verkleidungen dürfen weder belastet noch beschädigt werden. Die genauen Maße entnehmen Sie bitte der Standskizze - sie beziehen sich auf die Stützenverkleidung.
Die hallenspezifischen Details finden Sie in den „Technischen Datenblättern“.
In den meisten Hallen sind Abhängungen möglich (Ausnahmen: Galleria und in den Foyers). Alle Abhängungen sind genehmigungspflichtig. Die Durchführung ist ausschließlich über die Vertragsfirmen der Messe Frankfurt möglich und wird bei der DECHEMA bestellt. Die Details finden Sie in den Technischen Richtlinien, 4.7.5 Abhängungen; Kettenzüge, Anschlagen von Traversen, Verbindungsmittel sowie im Factsheet „Abhängungen von der Hallendecke".
Kontaktieren Sie bei Ihrer Planung rechtzeitig das Team Abhängungen der Messe Frankfurt: Tel. +49 (0) 69 7575 6899, E-Mail: abhaengungen[at]messefrankfurt.com.
Standwände werden nicht gestellt. Wir bieten Full-Service Standbau über das ACHEMA Austellerportal an, siehe Shop, Standbaukonfigurator. Unsere Vertragspartner für Standbau beraten Sie auch gerne zu individuellen Lösungen. Selbstverständlich können Sie den Standbau auch in eigener Regie durchführen.
Wir bieten Full-Service Standbau über das ACHEMA Ausstellerportal an, siehe Shop, Standbaukonfigurator.
Das Angebot an verschiedenen Standsystemen finden Sie im Ausstellerportal - Shop - Standbaukonfigurator, klicken Sie „Standbaukonfiguration starten“ und Sie werden durch die Anwendung geführt. Anschließend können Sie die Zusatzausstattung wie Grafik, Medientechnik, Möbel und vieles mehr für den Stand wählen.
Sie können verschiedene Standbaukonfigurationen erstellen. Eine Bestellung ist über den Warenkorb aufzugeben und abzuschließen.
Nach erfolgter Bestellung erhalten Sie von unseren Servicepartnern eine Standskizze per E-Mail.
Unsere Vertragspartner für Standbau beraten Sie auch gerne zu individuellen Lösungen. Selbstverständlich können Sie den Standbau auch gerne in eigener Regie durchführen.
Eine bemaßte Zeichnung der Standnummernschilder der ACHEMA finden Sie in den Technischen Richtlinien, 2.4. Standnummernschilder.
Die Technischen Richtlinien dienen dem Ziel, einen reibungslosen Veranstaltungsablauf sicherzustellen und gleichzeitig allen Ausstellern die Möglichkeit zu geben, ihre Exponate möglichst optimal zu präsentieren und somit ihre Besucher und Interessenten in geeigneter Weise anzusprechen.
Beachten Sie bitte auch unsere Factsheets und Formulare zu Standbaugenehmigung und Aufstellen von Exponaten im Downloadbereich.
Das ACHEMA Ausstellerportal ist für Ihre Bestellungen von Dienstleistungen freigeschaltet.
Den Zugang zum Shop erhalten Sie mit Erhalt der Standbestätigung.
Der Aussteller kann für eine Standbaufirma/Agentur im ACHEMA Ausstellerportal unter 'Ihr Profil' ein Unteraccount einrichten. Die berechtigte Firma erhält eine E-Mail mit der Online-Benutzererkennung und der URL zum Aufruf des Ausstellerportals.
Unteraccounts haben keinen Zugang zum Bereich "Standmieten und Pauschalen". Leistungen können auf Rechnung des Ausstellers oder auf Rechnung der im Unteraccount genannten Firma bestellt werden.
Mitaussteller können keine technischen Dienstleistungen bestellen. Technische Dienstleistungen können nur über den Aussteller bestellt werden. Ausnahme: Der Aussteller richtet im ACHEMA Ausstellerportal ein Unteraccount für den Mitaussteller ein.
Elektro-, Wasser- und Druckluftanschlüsse finden Sie auf Ihrem Standplan. Den Standplan können Sie nach der Zuteilung über das ACHEMA Ausstellerportal abrufen, siehe MyDocuments. Die Anschlüsse können über das Ausstellerportal bestellt werden, siehe Shop. Einen Installationsplan können Sie direkt während des Bestellvorgangs hochladen.
Einen Installationsplan können Sie direkt während des Bestellvorgangs hochladen.
Um nachträglich einen Installationsplan hochzuladen, gehen Sie bitte in das ACHEMA Ausstellerportal, siehe Shop, Dienstleistungen, klicken auf den Warenkorb und laden über den Button Upload Installationsplan den Plan hoch.
Grafikdateien können Sie direkt während des Bestellvorgangs hochladen.
Ein nachträgliches Hochladen ist leider nicht möglich; senden Sie in diesem Fall die Datei einfach direkt per E-Mail oder über einen FTP-Zugang an den Servicepartner.
Im ACHEMA Ausstellerportal finden Sie "Mein Konto", in dem Sie Ihren augenblicklichen Bestellstatus und auch die Bestelllungen der ACHEMA 2022 einsehen können.
Für die ACHEMA 2022 sehen Sie keine Bestellungen bei externen Dienstleistern. Unteraccounts haben keinen Zugang zum Bereich "Standmieten und Pauschalen".
Ja, zum Abrufen von E-Mails o.ä. geeignet.
Jeder Aussteller erhält Zugang zu beliebig vielen Tages-Gastkarten, wofür eine nach Standgröße gestaffelte Pauschale obligatorisch berechnet wird. Details zur Berechnung der Besucherpauschale finden Sie unter Ziffer 13. "Besucherwerbung" der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
Zahlreiche weitere Geschäfte befinden sich im Einkaufszentrum Skyline Plaza direkt neben dem Messegelände (gegenüber Ausgang Festhalle Süd).
Business Center/MultiMedia-Shop
Torhaus Service-Center, Ebene 3
Tel.: +49 69 7575-1309
Kostenpflichtiges Angebot:
Kopierservice (Schwarz-Weiß- und Farbkopien)
Telefaxservice
Drucken von Visitenkarten
Internet-Terminals mit Möglichkeit zum E-Mail-Versand, Up-/Download und Ausdrucken
Laminieren
Speichern
Verkauf von Disketten, Folien und Kopierpapier
Diebstahl
Bitte der Polizei melden:
Halle 4.0 Süd/West, Eingang Operation and Security Center (OSC)
Tel.: +49 69 7575-6555
Fundbüro
Messe-Fundbüro
Torhaus Service-Center, Ebene 0
Tel.: +49 69 7575-1448
E-Mail: fundbuero[at]messefrankfurt.com
Gebetsräume
Christliches Kirchencenter:
Torhaus Service-Center, Ebene 4
Tel.: +49 69 752476
Raum der Stille/ökumenischer Andachtsraum: ganztägig geöffnet
Muslimischer Gebetsraum:
Halle 3C
Geldautomaten
Für EC- und Kreditkarten:
Eingang Torhaus, S-Bahn-Terminal
Halle 4.1 Foyer
Postservice
DHL Trade Fairs & Events GmbH
Torhaus Service-Center, Ebene 3
Tel.: +49 69 7575-5462
Wickelmöglichkeiten und Stillraum
Wickel- und Stillraum:
Halle 3.1, Südseite, Raum 10 (gegenüber dem Hallenmeisterbüro)
Wickelräume:
Halle 4.0, 4.1 und 4.2 West und Ost
jeweils in Damen- und Herrentoiletten
Weitere Wickelmöglichkeiten:
Sanitätsstation in Halle 4.0 Süd/West, Eingang Operation and Security Center (OSC)
Torhaus Service-Center, Ebene 3, Damen- und Herrentoilette
Theodor-Heuss-Allee 25
60486 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 7564-100